Ein „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ soll ab Mitte Juni 2,5 Milliarden Euro für Künstler, Veranstalter und Kreativszene zur Verfügung stellen. Dies soll mittels zweier sogenannter „Module“, einerseits einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung geschehen.
Die WKH gewährleistet, „dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen.“, während die AFA „Veranstalterinnen und Veranstaltern zudem Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten.“
Gefördert wird eine Vielzahl von Kulturveranstaltungen, die allerdings verschiedene Kriterien wie z.B. Teilnehmerzahl und Hygieneauflagen erfüllen müssen um Förderbar zu sein. Veranstaltungen müssen registriert werden und weitere Informationen gibt es am 15.06.2021 unter https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de und der Service-Hotline 0800 6648430
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