Interview mit dem Metalanwalt zur Sache Arch Enemy VS Metalblast
Interview

Interview mit dem Metalanwalt zur Sache Arch Enemy VS Metalblast

Der handfeste Copyright Skandal „Arch Enemy vs. Metalblast“ schaukelt sich gerade erst so richtig hoch und längst ist der Graben zwischen Arch Enemy Fans und der Zunft der Fotografen gezogen. Während die einen auf Copyright pochen, sagen andere der Fotograf möge sich doch bitte nicht so ernst nehmen. Unser (nicht sehr) ernst gemeinter Blogbeitrag schneidet und schmiert sich derweilst wie von selbst und ist angefüttert mit allem, was Trollen erst so richtig spaßig macht. Nach der ersten Welle dachten wir uns dann: Zeit mal echte Profis zu fragen und bemühten uns um eine Audienz beim Metalanwalt, unserer ersten Anlaufstelle für Fragen rund ums Urheberrecht, Copyright und andere Streitigkeiten - um Licht ins Dunkel zu bringen.

  • von Ghostwriter
  • 27.12.2018


UG: Hallo Herr Anwalt,


Chris: Hallo Grave,

UG: Du hast bestimmt, allein schon aus Eigeninteresse, den gesamten Vorfall gelesen und für dich selbst aufgedröselt. Die erste Frage - Wo genau haben wir im Blogbeitrag den (rechtlich) größten Bock geschossen? 


Chris: Der größte rechtliche Fehlgriff aus meiner Sicht ist, dass die bewusste Veröffentlichung des Fotos durch den Fotografen auf Instagram irgendeinen Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Verwendung durch Dritte hat.

UG: Das musst du genauer erläutern *lacht*


Chris: Rein dogmatisch aus der Sichtweise des deutschen Urheberrechts heraus betrachtet ist das so: der Fotograf wird durch Drücken des Auslösers Urheber (oder zumindest Leistungsschutzberechtigter) an dem so entstandenen Bild. Damit hat er - Simsalabim - automatisch auch alle Verwertungsrechte inne und kann im Wesentlichen allein darüber entscheiden, wem er welche Nutzungsrechte einräumt. Die öffentliche Zugänglichmachung über Instagram ist eine solche Entscheidung, die werbliche Nutzung durch eine andere Person eine andere. Oder einfacher gesagt: durch die Präsentation auf Instagram hat der Fotograf der Designerin keine Erlaubnis erteilt.


UG: Plausibel. Das klingt jetzt auch so, als wäre jeder Fotograf im Graben automatisch Rechteinhaber am Bild - Aber wie sieht es mit den Fotografierten aus? Könnte besagte Band nicht jetzt einfach sagen, dass Sie nicht um Erlaubnis gebeten wurden und der Fotograf schon vorher kein Recht hatte, das Bild ohne dedizierte Zustimmung der Band zu veröffentlichen.


Chris: Das ist ein wichtiger Aspekt. Natürlich hat jeder Mensch, sogar Musiker *lacht*, ein Recht am eigenen Bild. Das wird, kurz gesagt, bei einem öffentlich Auftritt aber von einer Ausnahmevorschrift wieder aufgehoben. Da ist also nichts zu holen.
   

UG: Nehmen wir mal an, der Fotograf würde Arch Enemy nun auf Schadenersatz verklagen, wie viel wäre da in etwa zu holen?


Chris: Gepostet hat das Bild ja die Designerin. Bei Fotos ist der Drops ziemlich gelutscht, da ist nicht viel zu holen. Die Preise aus dem Artikel zwischen €100 und €500 sind schon recht realistisch. Dazu kommen dann aber noch Anwaltskosten.

UG: Wie intelligent war es der Band zu schreiben dass man Anwalt ist und ihnen die Wahl gibt "500 Euro an mich oder eine Charity" zu geben?


Chris: Für mich ein Ausdruck von Hilflosigkeit. Irgendwie ist man angepisst, irgendwie will man großzügig sein und einen Weg wählen, der beiden Seiten das Gesicht wahrt. Funktioniert eben nur, wenn das alle kapieren. Und das ist selten der Fall, da die Ertappten immer beleidigt sind. Dann lieber stringent vorgehen und gleich den Forderungskanon auf den Tisch packen: Beseitigung, Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz!

UG: Oder eben alles im Vorfeld klären und einen festen Vertrag mit der Band machen?


Chris: Das ist das Ideal. Passiert jedoch so gut wie nie.

UG: Ich bin mir fast sicher dass man hierzu den Metalanwalt für ein Vertragswerk konsultieren und beauftragen kann!?


Chris: Ich würde ein gutes Wort bei ihm einlegen lacht

UG: Und auf wie viel würdest du den entstandenen Shitstorm beziffern? Gibts da auch schon Erfahrungswerte? *lacht*


Chris: Priceless...es gibt keine schlechte Publicity. Ich gebe dem Shitstorm eine solide 7.

UG: Letzte Frage, darf ich in einem satirischen Beitrag Arch Enemy und den Fotografen rein rechtlich und aus einer Non-Mainstream-Sicht mittelmäßig und irrelevant nennen?
 

Chris: Es handelt sich um eine wertende Stellungnahme, dem Ausdruck einer Meinung. Das darfst du herzlich gern.

UG: Dann schlaf ich heute Nacht sehr viel besser! Danke für deine dedizierte Fachsicht!

Das Gespräch führten Grave von Undergrounded und Christian Koch, der Metalanwalt.
 

Ghostwriter

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